Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung 2019
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
Sie befinden sich hier:
☰
Was Betriebsräte zum Thema Einigungsstelle wissen sollten - kompakt zusammengefasst. Zum Download (PDF)
Jedem Betriebsratsmitglied wird es bekannt vorkommen: Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung sind inhaltlich festgefahren und ziehen sich in die Länge. Mitunter ist der Arbeitgeber gar nicht kompromissbereit und lehnt Verhandlungen von Anfang an ab. Eine Einigung scheint in solchen Situationen in weiter Ferne.
Die Bestimmungen des BetrVG geben in diesen Fällen die Richtung vor. Die Formulierung "kommt eine Einigung (…) nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle" weist auf eine zwingende Mitbestimmung hin: Über das Einigungsstellenverfahren kann eine inhaltliche Regelung sichergestellt werden.
Unser Unterstützungs- und Beratungsangebot soll unter anderem Hilfe bei folgenden Fragen bieten:
(Recht)
Violenstraße 12, 3. Etage
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-948
Fax: 0421/36301-999
Tel.: 0421/36301-960
Schlichtungsverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz, Infoblatt November 2020
Download PDF
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten