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Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das heißt heute immer öfter, dass nicht (nur) Kinderbetreuung und Job vereinbart werden müssen: Die sogenannte "Sandwich-Generation", die erwerbstätig ist, kümmert sich immer öfter auch um pflegebedürftige (ältere) Angehörige. Und vielfach beginnt die Unterstützungsarbeit schon, bevor eine Pflegestufe durch die Pflegeversicherung festgestellt wird.
Viele Einzelschicksale
Jeder Mensch kann zu jeder Zeit pflegebedürftig werden: Der Partner erleidet einen Schlaganfall. Vater oder Mutter werden dement. Ein Kind hat einen Unfall und benötigt ständige Hilfe. Ob sich Pflegebedürftigkeit schleichend ankündigt oder plötzlich und unerwartet kommt: Sie kann das Familienleben und die Lebenssituation radikal verändern.
Die Erwerbsarbeit bei Frauen hat in den letzten Jahren zugenommen. Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung sind in den letzten Jahren stark ausgebaut worden und auch die dafür notwendige Infrastruktur.
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Kinderbetreuung und die Betreuung von Großeltern zeitlich zusammenfallen und das vor allem in einem Alter zwischen 30 und 60, in dem inzwischen für Frauen und Männer die aktivste Phase ihrer Berufstätigkeit liegt. Dabei tragen noch immer mehr Frauen die Arbeit von Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.
Die körperliche und seelische Beanspruchung ist enorm. "Pflege" von Angehörigen kann sehr verschieden sein: sei es die entlastende Unterstützung im Haushalt, Organisation des Pflegedienstes, Besuche im Heim, stundenweise oder umfassende Pflege oder auch Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten.
Oft beginnt die Zeit der Hilfestellung und Unterstützung lange bevor eine Pflegesituation im Sinne der Pflegeversicherung eintritt. In Deutschland sind derzeit mehr als 3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Darüber hinaus gibt es zudem 3 Millionen, die Unterstützung benötigen.
Im Land Bremen erhielten Ende 2017 mehr als 23.000 Menschen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, davon waren rund 65 Prozent Frauen. Nur etwa 6.800 Menschen leben in stationären Einrichtungen. Mehr als zwei Drittel der Menschen werden auch im Land Bremen zu Hause durch Familienangehörige versorgt, oft unterstützt durch ambulante Dienste.
Die häusliche Pflege zu stärken, für dieses Ziel hat sich auch das Land Bremen ausgesprochen.
Angehörige brauchen Unterstützung
Deutlich wird, dass Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege angesichts einer veränderten Familienstruktur und der demografischen Veränderungen immer dringender werden.
Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung vom Arbeitgeber. Unternehmen und Institutionen werden sich auf diese Entwicklung einstellen müssen, wenn sie motivierte, qualifizierte und erfahrene Beschäftigte halten oder wiedergewinnen wollen.
Am Wall 195
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Tel.: 0421/36301-990
Fax: 0421/36301-995
und den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz, Juli 2017
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