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Überlastungsanzeige

Ich kann unter der Arbeitsbelastung meine Arbeit nicht mehr verantwortungsbewusst ausführen. Was kann ich tun?

Führt eine Arbeitsüberlastung über eigene Gefährdung (Beispiel Burn-Out) hinaus zu Schäden, Fehlern oder Mängeln in der Pflege der Patienten, können im Extremfall arbeitsrechtliche Maßnahmen zu Lasten der Beschäftigten gehen.

Um sich selbst und betroffene Patienten zu schützen, gibt es eine Pflicht der Beschäftigten, eine Überlastung anzuzeigen und auf mögliche Gefährdungen hinzuweisen.

Eine Überlastungsanzeige, die möglichst schriftlich an den Arbeitgeber und in Kopie an die Interessenvertretung übergeben werden sollte, schützt die betroffenen Beschäftigten für den Fall, dass aufgrund ihrer Situation am Arbeitsplatz sie selbst oder andere Schaden nehmen. Insbesondere wenn der Arbeitgeber bereits auf diese Mängel hingewiesen wurde und sie hätte abstellen können. Eventuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen können so besser abgewehrt werden.

Was eine Überlastungsanzeige enthalten muss

Eine Überlastungsanzeige enthält neben Namen, Datum, betroffenem Bereich und der Unterschrift

  • eine konkrete Situationsbeschreibung, die zur Überlastung führt (etwa: krankheitsbedingte Ausfälle von Kollegen, zu wenig Personal)
  • die aufgrund der Überlastung eingetretenen Mängel (etwa: nicht ausreichende Versorgung von Patienten)
  • persönliche Auswirkungen, soweit schon vorhanden (etwa: Erkrankungen)
  • den Hinweis, dass die eigene Arbeitskraft im arbeitsvertraglichen Rahmen weiter zur Verfügung gestellt wird, jedoch ohne für organisatorische Mängel des Arbeitgebers und deren Folgen die Verantwortung zu übernehmen.

Gut zu wissen AKB003_IconInfo

Eine Überlastungsanzeige führt dazu, dass Pflegende für Schäden, die aufgrund der Überlastung entstanden sind, zivilrechtlich nicht haften – allerdings nur, wenn es sich um einen Hinweis um zukünftige Gefahren handelt. Auf eine unzureichende personelle oder apparative Ausstattung in der Vergangenheit aufmerksam zu machen, entlastet nicht. Außerdem befreit eine Überlastungsanzeige nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Haftung. 

+ Weitere Infos:

Arbeitnehmerkammer Bremen
www.arbeitenhmerkammer.de/gesundheit
Infoblätter„Arbeit und Gesundheit“: „Burn-out – ausgebrannt“

ver.di Bildung und Beratung
online/Service/Praxistipps/ „Überlastungsanzeige“
www.verdi-bub.de

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